Dubliner Gericht
Bei einem Dubliner Gericht behauptete der Anwalt der Verteidigung, daß der Angeklagte nicht betrunken,sondern nur in einem Zustand höchster Erregung war.Um seine Behauptung zu unterstützen, rief der Verteidiger den Hausarzt des Angeklagten in den Zeugenstand.
“ Stimmt es, Herr Doktor, daß mein Mandat eine sehr erregbare Natur hat? Haben Sie schon Gelegenheit gehabt, Anzeichen dieser Gemütsverfassung bei ihm zu beobachten ?“
“ Selbstverständlich- in dieser Gemütsverfassung ist er immer, wenn er betrunken ist … „
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