Berufstrinker in Gaststätte.
Sie wollen also allen Ernstes behaupten“, donnert der Staatsanwalt, “ daß Sie den Angeklagten an jenem Abend nicht erkannt haben ! Ihn – den jeder in diesem Städtchen kennt, einen Berufstrinker, der schon drei Häuser in Ihrer Gaststätte versoffen hat. Und an dem besagten Tage kam er herein – und Sie haben ihn nicht erkannt – das sollen wir Ihnen glauben, ja !?“
“ Das ist es ja – er kam nüchtern … „
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