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Unterschied Bürger und Rechtsanwalt.

In einer Gesellschaft tauchte die Frage auf nach dem Unterschied zwieschen einem gewöhnlichen Bürger und einem Rechtsanwalt. Einer der berühmtesten britischen Juristen erinnerte daran, daß sich das Sprachgefühl der Anwälte in den Jahrhunderten ihrer Entwicklung vollkommen verändert habe.
“ So sagt ein gewöhnlicher Bürger: “ Ich gebe Ihnen diese Apfelsine“. Aber ein Anwalt- vorausgesetzt, er ist in einen Talar gehüllt und trägt eine Perücke – erklärt feierlich: ,Hiermit gewähre und übertrage ich Ihnen mein ganzes Interesse, Recht, Titel und das Anrecht auf und über diese Apfelsine, auch Orange genannt, zusammen mit ihrer Schale,Haut, Saft,Fruchtfleisch und Kernen, nebst allen Rechten und der Vollmacht, mit ganzer Kraft in dieselbe zu beißen, zu schneiden, zu saugen, sie zu essen, oder auf andere Weise zu konsumieren.Weiter die Rechte, die besagte Apfelsine ( Orange) zu verschenken, zu verkaufen oder zu verleihen an eine jegliche dritte Partei, oder die genannte Apfelsine ( Orange) ,mit oder ohne Schale, Fruchtfleisch, Haut und Kernen als Subjekt zu jeglichen Zusatzantägen, die anschließend eingeführt werden oder zu dieser Vereinbarung hinzukommen … “
 An dieser Stelle wurde er von Protesten der Nichtjuristen unterbrochen. Aber an diesem Abend aß niemand eine Orange mehr.

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