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Das Salatblatt und die Schuldfrage

Ein Salatblatt, auf dem in Südfrankreich im Jahr 2006 eine Supermarktkundin ausgerutscht war, hat für einen jahrelangen Rechtsstreit gesorgt. Nun ist endlich klar: Der Supermarkt muss Schmerzensgeld zahlen. Vier Jahre nach dem Unfall, bei dem die Kundin auf einem Salatblatt ausgerutscht und sich dabei das Bein gebrochen hatte, hat ihr jetzt ein Gericht im südfranzösischen Montpellier Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen. Das Gericht hat der Zivilklage gegen die Supermarktkette Carrefour stattgegeben und das Schmerzensgeld verhängt. Die heute inzwischen 76-jährige Klägerin war 2006 auf Salatresten in einem Carrefour-Markt in Saint-Jean-de-Védas ausgerutscht und hatte sich dabei einen doppelten Bruch des Oberschenkelknochens zugezogen. Carrefour hatte eine Entschädigung rundweg abgelehnt und das trotz der schweren Verletzung, der Schmerzen und der langwierigen Behandlung des Bruchs, kritisierte der Anwalt.

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